Weitere Entlastungen

Coronavirus : Wirtschaftshilfe

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat zusätzlich zur Corona-Erwerbsersatzentschädigung ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen.

Liquiditätshilfen für Unternehmen

Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Stellen Sie Ihr Gesuch für einen Überbrückungskredit über diese Webseite. Kreditgesuche können bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden.

https://covid19.easygov.swiss/wp-content/uploads/2020/04/process-500-v2-de.png

  • Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
    Die meisten Ausgleichskassen verzichten auf die Berechnung von Verzugszins bei Teilzahlung von Beiträgen an AHV/IV/EO und Familienzulagen, die im Zeitraum 21. März bis und mit 20. September 2020 fällig werden. Bis Ende Juni 2020 verschickt sie auch keine Mahnungen für nicht bezahlte Beiträge.
  • Möglichkeit der Erstreckung von Zahlungsfristen bei der direkten Bundessteuer, der Mehrwertsteuer sowie anderen Steuern, Lenkungsabgaben und Zöllen ohne Verzugszins
  • Rasche Prüfung der Kreditorenrechnungen und rasche Auszahlung durch Verwaltungseinheiten des Bundes ohne Ausnützung der Zahlungsfristen
  • Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)
    Vom 19. März bis und 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner nicht betrieben werden. Direkt danach folgen die gesetzlichen Betreibungsferien bis zum 19. April. 2020.

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