Härtefall-Regelung für Selbständigerwerbende

Coronavirus : Wirtschaftshilfe

Anspruch haben Selbständigerwerbende, die ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen durften, aufgrund der Situation aber dennoch in finanzielle Notlage geraten sind. Sie können den Erwerbsausfall jetzt geltend machen.

Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?

Voraussetzung für den Bezug der Corona-Erwerbsersatzentschädigung ist, dass für das Jahr 2019 ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen zwischen 10'000 Franken und 90'000 Franken bei der Ausgleichskasse abgerechnet wurde.

Wie komme ich zur Entschädigung?

Sie können bei Ihrer Ausgleichskasse mit dem „Anmeldeformular für Selbständigerwerbende“ die Entschädigung beantragen. Diese finden Sie auf der entsprechenden Website Ihrer Ausgleichskasse

Hier finden Sie alle Ausgleichskassen im Überblick: